Zu den notariellen Aufgaben gehören neben der Beurkundung von Grundstücksgeschäften, Testamenten und Eheverträgen die Beratung von Unternehmensgründern und Gesellschaften sowie sämtliche Handelsregisterangelegenheiten. Darüber hinaus veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Beglaubigungen vorzunehmen.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein wegen der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten.
Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen.
Wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten, ist eine qualifizierte Beratung empfehlenswert.
Häufig besteht der Wunsch, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, kann oft unbewussten Regelungsbedarf mit sich bringen.
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zu wesentlichen Veränderungen in der persönlichen Lebensgestaltung führen.