Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an.
Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften, für welche spezielle gesetzliche Regelungen jedoch fehlen.
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartner-schaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die für Sie passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage.
Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen ausgewogenen sowie rechtssicheren Vertrag erstellen. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche Lebenssituation.
Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Bei einer Scheidung haben Eheleute nicht nur mit der persönlichen Belastung der Trennung zu kämpfen, sondern müssen sich auch noch mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Trotz Schwierigkeiten lohnt es sich, eine strukturierte Trennung durch einen notariellen Scheidungsfolgenvertrag zu regeln.
Durch diesen wird die Scheidung schneller und kostengünstiger vollzogen, da das Familiengericht die Ehescheidung in einem unkomplizierteren Verfahren aussprechen kann. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung klärt der Notar etwa Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs sowie erbrechtliche Folgen, um eine gerechte Regelung zu finden.