WIR BEGLEITEN SIE
Unternehmen

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge.

Aufgrund seiner Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist der Notar bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.



Optimale Rechtsform

Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.


Firma

Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handels­register eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Bei der Klärung von Zweifelsfragen der Zulässigkeit ist der Notar behilflich. Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kenn­zeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein Phantasiename, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist, sein (z.B. "Paradiso GmbH" für ein Sonnen­studio). In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.

 





Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:


  • Wechsel in der Geschäftsführung; Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma,
  • Änderung des Unternehmenssitzes; Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.


Die  Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister  bedürfen der notariellen Be­glau­bi­gung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. 

Er berät auch umfassend über die mit der Ein­tra­gung  zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in Grenzen.



 
 
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