KOMPETENT UND ZUVERLÄSSIG
Notarielle Tätigkeitsfelder

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Notare steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte. Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. 

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vor­ge­schrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Expertise des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.



Notare errichten  vollstreckbare Urkunden (https://www.bnotk.de/Notar/Urkunde/index.php). Aus ihnen findet wie bei gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch Schiedssprüche sind nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.


Darüber hinaus nehmen Notare Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Auch freiwillige Versteigerungen führen sie durch und vermitteln bei Nachlass- und Gesamt­gut­aus­ein­ander­setzungen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Verwahrungsgeschäfte vornehmen.

 




Vorsorgende Rechtspflege.

Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streit-vermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.


Höchste Qualität.

Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar werden nur besonders qualifizierte und erfahrene Volljuristen bestellt, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen.


Gleichmäßiger Zugang.

Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Die Kosten richten sich nach dem Wert des Geschäfts . Die vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungs­gebühr bereits abgegolten. 



 
 
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