PLÖTZLICH ÄNDERT SICH ALLES
Notfallvorsorge

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Für Ehegatten besteht auch nach künftig neuem Recht lediglich eine Notvertretungsbefugnis nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge und dies nur für sechs Monate. 

Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden. Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge Vollmachten und andere Anordnungen vor, um die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers zu verhindern. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.



Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung


Die Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister https://www.vorsorgeregister.de/ bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Dies stellt die Auffindbarkeit im Fall der Fälle sicher. Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 5 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.

 




 
 
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